Krippenplätze, Tagesmütter & Co.: Stadt Brackenheim

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Zweifelberg
Information zum 16. & 17. Juli 2024
Am Dienstag, 16.07.2024 hat das Bürgerbüro aufgrund einer internen Schulung ganztägig geschlossen.

Am Mittwoch, 17.07.2024 hat das Team Sicherheit und Ordnung mit Bürgerbüro, Standesamt und Ortsbehörde von 11.00 Uhr - 12.30 Uhr geschlossen.
Am Nachmittag ist wie gewohnt geöffnet.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Link zur GebärdenspracheLink zur leichten Sprache

Krippenplätze

Hauptbereich

Krippenplätze

12 bis 14 Monate Elterngeld – und was dann? Vielleicht ein Gedanke, der auch Sie schon beschäftigt hat? Wie kann ich der Betreuung und Erziehung meines Kindes gerecht werden und trotz alledem meinen beruflichen sowie auch meinen privaten, familiären Anforderungen nachkommen? Eine sicherlich nicht einfache Frage, bei der eine Entscheidung zwischen Zuneigung und „Das Beste für sein Kind wollen“ sowie Pflicht und Notwendigkeit zu treffen ist. Bei diesem „Spagat“ wollen wir Sie unterstützen und sehen es mit als kommunale Aufgabe an, das Betreuungsangebot auch für die Altersgruppe der unter 3-jährigen weiter bedarfsgerecht auszubauen. 

Konzeption allgemeingültiger Teil (PDF-Dokument, 175,28 KB, 14.06.2019)

Aufnahmekriterien in den Kindertageseinrichtungen

Bei der Vergabe der Plätze für die Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und für Kinder unter drei Jahren (Krippenbereich) legen wir nachfolgende Aufnahmekriterien zu Grunde.

Unsere Aufnahmekriterien:

1.) Die Kinder haben ihren Hauptwohnsitz in der Gesamtstadt Brackenheim (Kernstadt Brackenheim und Stadtteile)

2.) Kinder, deren Wohl gefährdet ist, werden bevorzugt aufgenommen (entsprechend dem § 8a SGB VIII)

3.) Kinder alleinerziehender Mütter oder Väter
     Mütter/Väter, die in einer Lebensgemeinschaft mit einem/einer Partner*in leben, werden wie Ehepaare gewertet.

4.1) Kinder, deren Erziehungsberechtigter/-berechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.

4.2) Bei der Platzvergabe der Ganztagesplätze müssen Ehepartner zusammen einen Stellenumfang von mehr als 170% nachweisen, Alleinerziehende einen Stellenumfang von mehr als 60 %. Darüber hinaus kann eine Einzelfallprüfung erfolgen, wenn dies die familiäre Situation erfordert.

4.3) Sind Personensorgeberechtigte arbeitssuchend können sie ebenfalls einen Ganztagesplatz in Anspruch nehmen, damit sie die Möglichkeit haben, eine Arbeitsstelle zeitnah anzunehmen.  Diese Regelung ist maximal auf 12 Monate begrenzt, d. h. nach 12 Monaten behalten wir uns vor, den Ganztagesplatz wieder in einen VÖ oder RG-Platz umzuwandeln, sofern keine Anstellung des betreffenden Elternteils erfolgt ist. Auch hier gelten die unter Punkt 2 b beschriebenen Grundlagen.

4.4) Der Anspruch auf einen bestehenden Ganztagesplatz erlischt, sobald die Grundlagen aus den Punkten 3.1 und/oder 3.2 nicht mehr gegeben sind.

5.) Alter des angemeldeten Kindes

6.) Geschwisterkinder, die im Laufe des Anmeldezeitraums einen Rechtsanspruch erlangen

7.) Wohnortnähe zur Kindertageseinrichtung

8.) Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Platzvergabe
Die zentrale Platzvergabe für die Ganztagesbetreuung und der Betreuung in einer Krippengruppe  (außer Kindervilla) erfolgt zweimal jährlich

Für die Aufnahme im Zeitraum Februar – Juli des laufenden Jahres müssen die  ausgefüllten Anmeldeformulare bis Oktober des Vorjahres beim Team für Bildung und Betreuung vorliegen. Die Zusagen werden bis Anfang November verschickt.

Für die Aufnahme im Zeitraum September – Januar müssen die ausgefüllten Anmeldungs-formulare bis März vorliegen. Die schriftlichen Zusagen werden im April verschickt.

Die konkreten Anmeldefristen werden im Vorfeld  in den Gesamtausgaben des Mitteilungsblattes  der Stadt Brackenheim mitgeteilt.

Die Platzvergabe für die Ganztagesplätze für Kinder aus den Teilorten erfolgt überwiegend in Teilorten.

Die Platzvergabe für die Ganztagesplätze für Kinder aus der Kernstadt erfolgt nach Platzangebot überwiegend in der Kernstadt.

Einkommensnachweise

a) Väter/Mütter, die einer Selbstständigkeit nachgehen und ihr Kind/ihre Kinder für einen
Ganztagesplatz anmelden, sind verpflichtet die aktuelle Einkommenssteuererklärung mit der
Anmeldung vorzulegen.

b) Für einen ermäßigten Elternbeitrag erbringen die Eltern einen Einkommensnachweis.

Aufnahme in der VÖ-/RG-Betreuung
Für die Aufnahme in der VÖ/RG-Betreuung gelten ebenfalls die Aufnahmekriterien mit Ausnahme von  3.1 bis 3.4., sowie das Verfahren der Platzvergabe. Die Anmeldung und Zusage/Absage erfolgt über die Kindertageseinrichtung vor Ort.

Aufnahme in Krippengruppen in der VÖ-Betreuung
Für die Aufnahme in Krippengruppe  gelten ebenfalls die Aufnahmekriterien mit Ausnahme von  3.1 bis 3.4., sowie das Verfahren der Platzvergabe

Die  freien Träger veröffentlichen die Aufnahmekriterien für deren Kindertageseinrichtungen auf der eigenen Homepage.

Kindertagesstätte am Schulzentrum

Krippe und Kindergarten am Schulzentrum
Am Schulzentrum 6
74336 Brackenheim
Telefonnummer: 07135 982933
leitung.krippe-schulzentrum(@)brackehneim.de
mitarbeiter.krippe-schulzentrum(@)brackenheim.de

Konzeption der Einrichtung (PDF-Dokument, 4,79 MB, 21.11.2022)
Krippen-ABC (PDF-Dokument, 258,91 KB, 27.09.2022)
Infobroschüre (PDF-Dokument, 278,57 KB, 27.09.2022)

3 VÖ Gruppen:
Täglich: 8:00 Uhr - 14:00 Uhr
1 GT - Gruppe (bis Dezember 2023):
Täglich: 7:00 Uhr - 15:30 Uhr 

Hausleitung:
Frau Kuhn

Krippe Hausen

Krippe Hausen
Beckstraße 18
74336 Brackenheim
(seit August 2022 in der Wendelstraße 11)
Telefonnummer: 07135 8173
leitung.krippe-hausen(@)brackenheim.de

Konzeption der Krippe (PDF-Dokument, 637,96 KB, 14.06.2019)
Sexualpädagogisches Konzept Krippe Hausen (PDF-Dokument, 345,72 KB, 04.06.2024)

4 VÖ/GT-Gruppen:
Täglich 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Täglich 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Täglich 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Täglich 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Krippenleiterin:
Frau Bechtold

Ev. Kindertagesstätte Meimsheim

Ev. Kindertagesstätte Meimsheim
Im Schießgraben 28
74336 Brackenheim
Krippe: Telefonnummer: 07135 3038772
cak(@)ev-kirche-meimsheim.de

Verlängerte Öffnungszeiten
Täglich 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Krippenleiterin:
Frau Schilling

weitere Infos: www.kirche-meimsheim-botenheim.de

Krippe Stockheim

Schulstraße 19
74336 Brackenheim
Telefonnummer: 07135/5210
LeitungStMaria.Stockheim(@)kiga.drs.de

Verlängerte Öffnungszeiten:
Täglich 07:30 bis 13:30 Uhr

Leitung:
Frau Schrack-Hertner

Kindervilla Meimsheim e. V.

Kindervilla Meimsheim e.V.
Birgit Reinwald
Wilhelm-Schmid-Straße 7
74336 Brackenheim
kindervilla(@)online.de

  • Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kindervilla Meimsheim e. V.

Wichtelinies Spielgruppe

Waldkindergarten Waldwichtel e. V.
Standort: Stockheimer Wald
(Parkplatz Trimm Dich Pfad)
1. Vorsitzende Anja Muth
Telefonnummer: 07135 9361414
Telefonnummer: 0163 1439604
leitung(@)waldkindergarten-waldwichtel.de

  • Montag bis Freitag
    09:15 Uhr bis 11:45 Uhr

Kindergartenleiterin:
Frau Krummrein

www.waldkindergarten-waldwichtel.de

"Kinderstüble" Botenheim

Seit dem 14. September 2015 wird in den Räumlichkeiten über dem Kindergarten Botenheim eine Betreuung für Kinder von 0-3 Jahren angeboten. Die Kinder werden von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr betreut.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Betreuungsteam:

  • Frau Maren Deigner, Telefonnummer: Telefonnummer: 0170 2072187 und
  • Frau Karin Dietrich, Telefonnummer: Telefonnummer: 0157 70268999