Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik in der Stadt Brackenheim bei der Europawahl am 09.06.2024 (Wahlbezirk 003-06, Gemeindehalle Dürrenzimmern)
Bei der Europawahl am 09.06.2024 wird in folgendem allgemeinen Wahlbezirk als
Stichprobenurnenwahlbezirk mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht
gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt (gilt nicht für Briefwahl):
003-06 – Gemeindehalle Dürrenzimmern - Mönchsbergstraße 74, 74336 Brackenheim
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar unter www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Rechtsgrundlagen“.
Wählerinnen und Wähler in dem repräsentativen Wahlbezirk 003-06 werden darauf hingewiesen, dass sie in ihrem Wahlraum Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahres- bzw. Altersgruppen erhalten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz sind gewährleistet.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über den Umfang der Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Geburtsjahres- bzw. Altersgruppen. Das Wahlstatistikgesetz schreibt das seit Langem praktizierte Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen. Für das ohnehin strafrechtlich geschützte Wahlgeheimnis werden u. a. folgende Schutzmaßnahmen angeordnet:
Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:
- Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
- Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
- Die Auszählung für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
- Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten bzw. Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden.
- Für die Auswertung der Wahlbeteiligung sind maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig. Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à mindestens sieben Geburtsjahrgänge zulässig.
- Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
In dem Wahlraum eines repräsentativen Wahlbezirkes ist eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck nicht möglich. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch den Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de im Bereich „Europawahl“ unter „Informationen für Wählende“ - „Repräsentative Wahlstatistik“.
Brackenheim, 10.05.2024
gezeichnet
Thomas Csaszar, Bürgermeister