Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) und des § 2 der Verbandssatzung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu am 08.05.2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen:
§ 1
Satzungsänderung
§ 43 (Verbrauchsgebühren) wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,81 €.
(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,81 €.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Brackenheim, den 13.05.2024
gez.
Thomas Csaszar
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.