Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ), §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) und des § 2 der Verbandssatzung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu am 08.05.2024 folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung beschlossen:
§ 1
Satzungsänderung
§ 42 (Höhe der Abwassergebühren) wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 3,41 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,08 €.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³
Abwasser oder Wasser: 3,41 €.
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Brackenheim, den 13.05.2024
gez.
Thomas Csaszar
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.