Amtsblatt aktuell: Stadt Brackenheim

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Information zum 17. Juli 2024
Am Mittwoch, 17.07.2024 hat das Team Sicherheit und Ordnung mit Bürgerbüro, Standesamt und Ortsbehörde von 11.00 Uhr - 12.30 Uhr geschlossen.
Am Nachmittag ist wie gewohnt geöffnet.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
Link zur GebärdenspracheLink zur leichten Sprache

Rathaus & Info

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Veröffentlichung: 22/2024

Wahl spezial, Teil 6

Am Sonntag, 9. Juni 2024, sind Sie dazu aufgerufen, den Brackenheimer Gemeinderat zu wählen sowie über die Zusammensetzung des Kreistags des Landkreises Heilbronn und des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. In der heutigen Ausgabe von „Wahl Spezial“ möchten wir Ihnen insbesondere die Aufgaben und Funktionen des Brackenheimer Gemeinderats vorstellen.

Aufgaben des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist das „Hauptorgan der Stadt“. Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist.

Das Gremium fasst die Beschlüsse über wichtige Gemeindeangelegenheiten, überwacht die Gemeindeverwaltung und verabschiedet sowie kontrolliert den Haushalt. Er bestimmt also grundsätzlich darüber, was die Gemeinde mit ihrem Geld macht. Hallen, Kindertagesstätten, Schulen, Spiel- und Sportplätze können nur gebaut, neue Baugebiete nur erschlossen, Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen nur saniert werden, wenn der Gemeinderat dies so entschieden hat.

Darüber hinaus entscheidet der Gemeinderat auch bei der Einstellung von Gemeindebediensteten in höheren Positionen.

Rechtsstellung der Mitglieder des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus insgesamt 22 Mitgliedern. Die 22 Mitglieder gehören derzeit fünf Fraktionen an. Sie entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:

  • freie Ausübung des Mandats;
  • das Satzungsrecht (das "Gesetzgebungsrecht" der Gemeinde);
  • das Recht auf Information über alle Gemeindeangelegenheiten;
  • das Recht auf Mitwirkung;
  • das Etatrecht;
  • die Planungshoheit;
  • die Personalhoheit (die Einstellung von Gemeindebediensteten).

Die wichtigsten Pflichten des Gemeinderats sind:

  • Allgemeine Treupflicht;
  • Verschwiegenheit;
  • Verbot der Mitwirkung bei Befangenheit;
  • Gesetzmäßiges Handeln;
  • Freie, nur an Gewissen gebundene Entscheidung

In etwa dreiwöchigem Rhythmus finden in der Heuss-Stadt Gemeinderatssitzungen statt. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Einzelne Tagesordnungspunkte dürfen nur dann nichtöffentlich behandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.

So wird gewählt

Den Stimmzetteln für die Kreistags- und Gemeinderatswahl, die Sie bereits nach Hause in den Briefkasten erhalten haben, liegt jeweils ein umfangreiches Merkblatt mit allen Regeln für eine gültige Stimmabgabe bei. Bitte studieren Sie diese Merkblätter aufmerksam.

So werden die Sitze verteilt

Das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung im Gemeinderat erfolgt nach dem so genannten Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Hier werden zunächst die Stimmen für alle Bewerber/-innen eines Wahlvorschlags zusammengezählt.

Dann findet zunächst die "Oberverteilung" der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge statt. Die Gesamtstimmenzahlen der jeweiligen Wahlvorschläge werden daher nacheinander durch 1, 3, 5, 7, 9, 11 usw. geteilt. Diese Werte nennt man Höchstzahlen. Anschließend werden die Höchstzahlen der einzelnen Wahlvorschläge gegenübergestellt und die 22 Sitze an die 22 höchsten Hochzahlen vergeben.

Stehen die Sitzzahlen für die jeweiligen Listen fest, folgt die "Unterverteilung", also die Verteilung der Sitze auf die Bewerber/-innen des jeweiligen Wahlvorschlags. Hierfür ist die von den einzelnen Bewerbern erreichte Stimmenzahl entscheidend. Dies ist recht einfach: Stehen einem Wahlvorschlag nach der Oberverteilung fünf Sitze zu, so erhalten die fünf Bewerber/-innen mit den höchsten Stimmenzahlen auf dieser Liste das Mandat. Die Bewerber/-innen, denen kein Sitz zugeteilt wird, werden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl als Ersatzpersonen des Wahlvorschlags festgestellt. Ersatzpersonen kommen dann zum Zug, wenn die gewählten Bewerber wegen Hinderungsgründen ihr Amt nicht antreten dürfen oder nachträglich im Laufe der Amtszeit aus dem Gemeinderat ausscheiden.

Zu kompliziert? – Eine anschauliche und ausführliche Erläuterung finden Sie unter anderem im Internet auf www.kommunalwahl-bw.de.

Wahlergebnisse brandaktuell!

Auf der städtischen Homepage www.brackenheim.de finden Sie aktuell alle Ergebnisse der Wahlen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden am Sonntag nach der Schließung der Wahllokale zunächst die Europawahl auszählen. Am Montag um 8.00 Uhr beginnt dann schließlich die Auszählung der Kreistags- und Gemeinderatswahl.

Neben dem Internet bieten wir Ihnen am Montag auch einen besonderen Service an. So werden Sie im Bürgersaal des Brackenheimer Rathauses immer brandaktuell anhand einer hübschen Präsentation über die aktuellen Zwischenstände der Auszählung umfassend informiert. Ein vorläufiges Ergebnis zur Gemeinderatswahl wird voraussichtlich am späteren Montagnachmittag, nach unseren Schätzungen ab ca. 16.00 Uhr, vorliegen. Der Gemeindewahlausschuss tagt schließlich öffentlich um 20.00 Uhr, um das vorläufige Ergebnis festzustelllen.

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