Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „An der Heilbronner Straße“ in Brackenheim
Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Mai 2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „An der Heilbronner Straße“ in Brackenheim und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Entwurfsbegründung und einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung mit Worst-Case-Betrachtung erneut im Internet zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan „An der Heilbronner Straße“ wurde bereits am 24. September 2020 durch den Gemeinderat aufgestellt. Nach Billigung des Bebauungsplanentwurf am 4. Mai 2023 fand im Zeitraum vom 26. Juni bis 27. Juli 2023 die Behörden- sowie Öffentlichkeitsbeteiligung statt. In der Gemeinderatssitzung am 16. Mai 2024 erfolgte nun die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen untereinander und gegeneinander. Zudem wurde der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt, nachdem sich in der Zwischenzeit die Planungen des Investors geändert hatten. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen im Bebauungsplanentwurf ist eine erneute Veröffentlichung/Auslegung sowie Beteiligung notwendig.
Anstatt eines Parkhauses mit mehreren Ebenen ist nun ein Parkhaus mit zwei Ebenen in Form eines Parkplatzes mit darüber liegendem Parkdeck mit insgesamt ca. 105 Stellplätzen sowie einer aufgeständerten Überdachung aus Photovoltaik-Modulen vorgesehen.
Auf der restlichen Fläche ist nur noch ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 21 bis 29 Wohneinheiten und 0 bis 3 Arztpraxen geplant. Im Parkhaus sind neben Stellplätzen für die Wohnnutzung und das benachbarte Bankgebäude (Kunden/Mitarbeiter) auch öffentliche Stellplätze vorgesehen.
Im Gegensatz zum Bebauungsplanentwurf vom Mai 2023 wurden unter anderem folgende Änderungen im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vorgenommen:
- kleine Änderungen sowie Ergänzungen von verschiedenen Hinweisen im Textteil
- Anpassung der Erläuterungen in der Begründung in Bezug auf den aktuellen Planungsstand
- Ergänzung der Artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung um eine Worst-Case-Betrachtung
- Anpassung der Festsetzungen im zeichnerischen Teil, insbesondere Anpassung der Baugrenzen und Gebäudehöhen
Das Plangebiet liegt östlich des historischen Stadtkerns von Brackenheim, an der Ecke
Georg-Kohl-Straße und umfasst die Flurstücke Nr. 221/3, 221/4, 221/5, 221/7, 221/8 sowie teilweise die Flurstücke 221, 221/6 und 4994 (Forstbach). Das Plangebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 41,7 Ar. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf des Büros Käser Ingenieure aus Untergruppenbach vom 24.04.2023/19.04.2024. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Parkhauses sowie von einem Mehrfamilienhaus mit möglichen Arztpraxen neben dem Volksbank-Gebäude in Brackenheim geschaffen werden. Die öffentlichen Parkplätze im Parkhaus nahe der Brackenheimer Innenstadt sollen zur Entlastung der dortigen Parkplatzproblematik beitragen. Auch das Mehrfamilienwohnhaus wird insbesondere durch den sozialgebundenen Wohnraum zur Bedarfsdeckung auf dem Wohnungsmarkt sowie der Möglichkeit zur Unterbringung von Arztpraxen benötigt.
Erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung, Örtlichen Bauvorschriften sowie einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung mit Worst-Case-Betrachtung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 10. Juni 2024 bis einschließlich zum 12. Juli 2024 im Internet auf der Homepage der Stadt Brackenheim unter https://www.brackenheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/aktuelle-bebauungsplanverfahren und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html erneut veröffentlicht.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung(@)brackenheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim gesendet oder schriftlich beim Team Bauverwaltung abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Team Bauverwaltung abgegeben werden.
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim im Wartebereich des Bürgerbüros während der Dienststunden, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.
Brackenheim, 31. Mai 2024
gez. Thomas Csaszar, Bürgermeister