Aus der Arbeit des Gemeinderats
Der Brackenheimer Gemeinderat beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl am vergangenen Donnerstag mit folgenden Themen:
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Bürgermeister Thomas Csaszar gab folgende Beschlüsse bekannt:
- Der Gemeinderat hat der Versetzung von Verena Weinreuter zur Stadt Marbach zugestimmt und die Stelle der Teamleitung Finanzverwaltung mit Stefanie Schramm besetzt.
- Außerdem hat der Gemeinderat beschlossen, dass im Neubau der Krippe Hausen auch der bisher im Grundschulgebäude beheimatete Kindergarten untergebracht werden wird.
Außenanlagen Obertorstraße/Weinzeit;
Gestaltung des Obertorplatzes
Der Gemeinderat hat die vorgestellte Planung für die Neugestaltung des Obertorplatzes einstimmig beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Hink das weitere Verfahren sowie die Ausschreibung und die Vorbereitung der Vergabe durchzuführen.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 21.12.2023 wurde vom Büro Hink die Planung zur Gestaltung des Obertorplatzes vorgestellt. Darüber hinaus wurde ein Projektausschuss gebildet, der sich eingehend mit der Planung, insbesondere mit der Materialauswahl und der Möblierung des Platzes beschäftigte.
Am 31.01.2024 sowie am 28.02.2024 fanden jeweils Sitzungen des Projektausschusses statt, bei denen diese verschiedenen Themen besprochen wurden.
Das Büro Hink hat zwischenzeitlich die Vorschläge des Projektausschusses in die Planung eingearbeitet. Bei zwei Themen hat der Projektausschuss in seiner Sitzung noch keine abschließende Empfehlung gegeben.
Das erste Thema betrifft das Parken sowie die Verkehrsführung in die Innenstadt über den Obertorplatz. Wunsch des Betreibers der Deutschen Weinwelt ist es, dass drei Parkplätze direkt vor der Gebäude am Obertorplatz entstehen. Diese sollen vorwiegend dazu dienen, dass der in der Vinothek erworbene Wein nicht über längere Strecken zu den Parkplätzen getragen werden muss. Darüber hinaus wurde auch diskutiert, inwieweit die Innenstadt zumindest zeitweise an Wochenenden für den Autoverkehr gesperrt werden soll. Deshalb ist geplant, dass sich der Gemeinderat nach den Sommerferien im Rahmen einer Klausurtagung eingehender mit dem Thema Verkehr in der Innenstadt befasst.
Bei den Planungen für den Obertorplatz sind markierte Flächen für Parkplätze vor der Weinzeit vorgesehen. Ebenso ist vorgesehen, am Obertorplatz mögliche Poller-Anlagen anzubringen. Die Voraussetzungen für eine (zeitweise) Sperrung des Obertorplatzes für den motorisiertenn Verkehr wären also aus baulicher Sicht geschaffen. Sollte die Entscheidung des Gemeinderates jedoch anderweitig ausfallen, hätte auch dies keine negativen Auswirkungen für den Bau des Obertorplatzes.
Die Materialauswahl der Sockel für die Sitzgelegenheiten war ein weiterer Punkt, der im Projektausschuss noch offengeblieben ist. Hier wurden zwei Varianten vorgestellt: Zum einen könnten die Sockelbereiche aus dunklem Beton bestehen, die zweite Variante wären Sitzgelegenheiten aus hellem Naturstein. Die Kosten des Natursteins liegen um etwa 20.000 Euro über den Kosten des dunklen Betons. Der Landschaftsplaner hat dem Gremium dabei die Auswahl des dunklen Betons empfohlen, unter anderem mit der Begründung, dass sich dieser besser in die Umgebung der Brackenheimer Altstadt einfüge. Mit 15 Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen ist das Gremium dieser Empfehlung gefolgt.
Im Zuge der Baumaßnahmen werden im Bereich des Obertorplatzes auch die Wasserversorgungseinrichtungen erneuert. Entsprechend der Kostenberechnung des Büros Hink ist für die Gestaltung des Obertorplatzes einschließlich der Sanierung des Kurvenbereiches der Bandhausstraße und den neu zu erstellenden Parkplätzen sowie für die Sanierung der Wasserleitung mit Kosten i. H. v. 1,5 Mio. Euro zu rechnen.
Bauvorhaben: Veränderte Ausführung zum genehmigten Wohn- und Geschäftshaus (Café, Museum, 12 Hotelzimmer und 3 Wohnungen), 1. Bauabschnitt, Bandhausstraße 7 + 9, Flst. Nr. 14/1, Gemarkung Brackenheim
Der Gemeinderat hat mit 18 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme sein Einvernehmen zum o.g. Bauvorhaben erteilt.
Für das o.g. Grundstück wurde ein Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 52 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) eingereicht.
Da sich das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) befindet, ist für die Beurteilung des Bauvorhabens § 34 Baugesetzbuch (BauGB) anzuwenden.
Mit der Baugenehmigung vom 14.10.2021 wurde der „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Café und Museum, zwölf Hotelzimmern und drei Wohnungen, einer Tiefgarage mit insgesamt 17 PKW-Tiefgaragenstellplätzen (davon 14 erforderliche Stellplätze)“ vom Landratsamt Heilbronn genehmigt.
Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wurde am 23.07.2020 vom Gemeinderat erteilt, damals mit noch 16 Hotelzimmern und acht Wohnungen. Im weiteren Verlauf wurde das Bauvorhaben wegen Nachbarschaftseinwendungen und einer städtischen Abwasserleitung umgeplant.
Im April 2022 wurde mit dem ca. sechs Monate vorher genehmigten Bauvorhaben in der Bandhausstraße begonnen. Nach dem Aushub der Baugrube, der Herstellung der Tiefgarage bzw. des Untergeschosses und Teilen des Erdgeschosses steht die Baustelle seit Mitte 2023 weitgehend still.
Inzwischen fand ein Wechsel des Architekten für das Bauvorhaben statt. Gemeinsam mit dem Architekturbüro Manuel Müller aus Eppingen-Mühlbach wurde das bisherige Gesamtkonzept für das Wohn- und Geschäftshaus nun von der Bauherrschaft überarbeitet und komplett geändert.
Inzwischen sind neben einem Café im Erdgeschoss entlang der Straße insgesamt 15 Mietwohnungen geplant (davon sechs im vorderen und neun im hinteren Gebäudeteil). Mit zwei Aufzügen werden diese barrierefrei erschlossen. Die Wohnungen sollen teilweise auch als geförderte Wohnungen erstellt werden. Die Außenhaut des Gebäudes soll weitgehend bestehen bleiben.
Das vorgelegte Nachtragsbaugesuch beinhaltet die veränderte Ausführung zum genehmigten Wohn- und Geschäftshaus für den vorderen Gebäudeteil (Bauabschnitt 1). Für den hinteren Gebäudeteil (Bauabschnitt 2) wird zu gegebener Zeit ein weiterer Bauantrag eingereicht.
Der Bauabschnitt 1 umfasst den Einbau von sechs Wohneinheiten im Ober- und Dachgeschoss, ein Café im Erdgeschoss sowie einen Fahrradraum im Untergeschoss. Zudem sind vier zusätzliche PKW-Stellplätze auf dem Flst.-Nr. 13/4 vorgesehen. Das Café bekommt von der Bandhausstraße her einen eigenen Zugang.
Im Gegensatz zum bisher genehmigten Bauvorhaben sinkt im Bauabschnitt 1 die Dachneigung von 50 auf 40 Grad und die Firsthöhe wird damit um 1,11 Meter niedriger. Die Traufhöhe steigt auf der Straßenseite um einen Meter und sinkt auf der Innenhofseite um 1,33 Meter. Es wird zukünftig keine Dachgauben mehr zur Straßenseite geben, dafür sind jedoch mehrere Balkone vorgesehen. Zudem erhält der Treppenhaus-/Aufzugsbau nun ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung. Zuvor war ein Satteldach geplant.
Die sechs geplanten Wohnungen in Bauabschnitt 1 sind mit Größen zwischen ca. 49 m² und ca. 61 m² vorgesehen. Die weiteren neun geplanten Wohnungen in Bauabschnitt 2 haben ca. 46 m² bis 67 m² Fläche.
Für das Gesamtbauvorhaben sind insgesamt 21 Stellplätze notwendig, davon sechs für das Café und einer pro Wohnung. In der Tiefgarage sind 14 Stellplätze vorgesehen. Neben drei Stellplätzen vor dem Gebäude sollen zudem auch vier Stellplätze auf dem ca. 50 Meter oberhalb liegenden Grundstück mit der Flst.-Nr. 13/4 zwischen dem Theodor-Heuss-Museum und der Bandhausstraße 5 erstellt werden.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und planungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die veränderte Ausführung des geplanten Neubaus fügt sich grundsätzlich in die Umgebungsbebauung ein. Die Nachbargebäude sind jeweils höher als die vorliegende Neuplanung für den ersten Bauabschnitt. Zudem ist die Erschließung gesichert.
Es ist sehr erfreulich, dass für die seit ca. einem Jahr still stehende Baustelle in der Bandhausstraße eine Wiederaufnahme in Aussicht ist – wenn auch nur für den vorderen Bereich (1. Bauabschnitt). Die Errichtung von geförderten und insbesondere kleineren Wohnungen ist in Bezug auf die Innenstadtentwicklung wünschenswert. Durch das geplante Café ist das Bauvorhaben auch in touristischer Hinsicht sehr zu begrüßen.
Städtische Betreuungseinrichtungen;
Anpassung der Elternbeiträge
Seit Jahren orientiert sich die Stadt Brackenheim bei den Kindergartenbeiträgen an den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände sowie der 4-Kirchen-Konferenz. Die dafür in den Jahren 1996 und 2009 getroffenen Grundsatzbeschlüsse hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 8. Juli 2021 bestätigt.
Des Weiteren wurde durch einen Grundsatzbeschluss entschieden, die Elternbeiträge für die Betreuung in den Krippeneinrichtungen sowie der Ganztagsbetreuung in den Kindergarten einkommensabhängig zu staffeln. Die hierfür festgelegten Einkommensgrenzen sowie die finanzielle Abstufung zwischen den einzelnen Einkommensstufen sollen anhand des Verbraucherpreisindex spätestens alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um so eine Schlechterstellung der Eltern durch die kalte Progression zu vermeiden.
Die letztmalige Anpassung der Einkommensstufen erfolgte mit Beschluss vom 28.7.2022. Es wurde eine weitere Einkommensstufe für Familien mit einem Haushaltseinkommen bis 2500 € brutto eingeführt, so dass es die vier Einkommensstufen
- Stufe 1 bis 2.500 €
- Stufe 2 bis 3.600 €
- Stufe 3 bis 4.800 € sowie
- Stufe 4 über 4.800 €
gibt.
Die Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der 4-Kirchen-Konferenz sprechen sich für das Kindergartenjahr 2024/2025 für eine Anpassung der Elternbeiträge um 7,5% aus. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird derzeit perspektivisch eine Erhöhung um weitere 7,3% empfohlen. Die Anpassung der Elternbeiträge in den Jahren 2024 und 2025 enthalten sowohl die allgemeinen, als auch über die beiden Jahre verteilt insbesondere die tariflichen Kostensteigerungen.
Das angestrebte Ziel der Verbände in Baden-Württemberg, durch Elternbeiträge ein Kostendeckungsgrad von 20% zu erreichen, bleibt weiterhin bestehen. Auf Grundlage des Haushaltsplans des Jahres 2024 werden in den Brackenheimer Einrichtungen durchschnittlich 11,54% der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt. Der im Vergleich zu den Vorjahren äußerst niedrige Kostendeckungsgrad lässt sich größtenteils durch die erneut stark gestiegenen Personalkosten, den im diesjährigen Haushaltsplan erstmalig vollständig einbezogenen internen Leistungsverrechnung und den ebenfalls erstmalig zur Berechnung einbezogenen Abschreibungen der Kindergartengebäude erklären. Die aktuellen Elternbeiträge finden Sie auf www.brackenheim.de.