Amtsblatt aktuell: Stadt Brackenheim

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Rathaus
Information zum 17. September 2024
Am Dienstag, 17. September 2024 ist das Rathaus und die Stadtbücherei wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen.
Ab Mittwoch, 18. September 2024, sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten für Sie da.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
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Rathaus & Info

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Veröffentlichung: 34/2024

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Seyboldstraße, 2. Änderung“ in Brackenheim

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet bzw. öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Brackenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. August 2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Seyboldstraße, 2. Änderung" in Brackenheim gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Brackenheims und umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 1846/1. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt 5,5 Ar. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf des Büros Käser Ingenieure aus Untergruppenbach vom 28.06.2024. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Das Flurstück 1846/1 wird von einem Weingut mit angeschlossener Besenwirtschaft, ansässig in der Stockheimer Straße 13, als Gäste-Stellplatz und als Stellplatz für Wohnmobile genutzt. Da jedoch der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan „Seyboldstraße, 1. Änderung“ in diesem Bereich ein allgemeines Wohngebiet (WA) festsetzt, ist eine Nutzung als Stellplatz für das Weingut bzw. dessen Besenwirtschaft, welches sich selbst in einem Dorfgebiet (MD) befindet, nicht möglich. Laut Aussage des Landratsamts Heilbronn kann eine Befreiung im Rahmen eines Bauantrags nicht erteilt werden, da die Grundzüge der Planung berührt wären. Im Hinblick auf die Förderung der Landwirtschaft, des Weintourismus und der heimischen Gastronomie in Brackenheim soll die Nutzung jedoch ermöglicht werden. Daher ist es notwendig, den Bebauungsplan „Seyboldstraße, 1. Änderung“ zu ändern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Wohnmobil- und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1846/1 genehmigungsfähig sind.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 2. September 2024 bis 4. Oktober 2024 im Internet auf der Homepage der Stadt Brackenheim unter https://www.brackenheim.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/aktuelle-bebauungsplanverfahren und unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html

veröffentlicht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen durch jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an bauverwaltung(@)brackenheim.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch an die Postadresse der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim gesendet oder schriftlich beim Team Bauverwaltung abgegeben werden. Während der Dienstzeiten können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift beim Team Bauverwaltung abgegeben werden.

Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Neben der Veröffentlichung im Internet besteht eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Brackenheim, Marktplatz 1, 74336 Brackenheim im Wartebereich des Bürgerbüros während der Dienststunden, wo die genannten Unterlagen eingesehen werden können.

Brackenheim, 23. August 2024

gez. Thomas Csaszar, Bürgermeister

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