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Zweifelberg
Information zum 17. Juli 2024
Am Mittwoch, 17.07.2024 hat das Team Sicherheit und Ordnung mit Bürgerbüro, Standesamt und Ortsbehörde von 11.00 Uhr - 12.30 Uhr geschlossen.
Am Nachmittag ist wie gewohnt geöffnet.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
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Förderprogramm Heizungsoptimierung

Hauptbereich

Förderprogramm Heizungsoptimierung

Seit dem 1. August 2016 werden der Ersatz von bestehenden Heizungspumpen und Warmwasserzirkulations-pumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Die Förderung ist über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Link siehe unten) auf Grundlage der Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich zu beantragen.
Ziel des Förderprogramms des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist, die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz im Bereich des Gebäudebestandes.

Was wird gefördert?

  1. Ersatz von bestehenden Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen durch einen Fachhandwerker
  2. Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen

In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von voreinstellbaren Thermostatventilen, Einzelraumtemperaturreglern, Strangventilen, Technik zur Volumenstromregelung, separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Pufferspeichern und die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve. Nicht gefördert werden u.a. Eigenleistungen, der Einbau gebrauchter Teile oder Nebenleistungen wie z.B. Wandverkleidungsarbeiten oder Entsorgungsleistungen.

Wie viel wird gefördert und für wen?

Gezahlt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 % der Netto-Investitionskosten, jedoch höchstens 25.000 €. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, freiberuflich Tätige und Kommunen.

Antragstellung

Sie ist einfach, erfolgt online und in zwei Schritten:

  1. Vor Maßnahmenbeginn muss man sich online auf der BAFA-Homepage registrieren. Dann erhält man eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registriernummer. Mit der Realisierung der Maßnahme kann man dann sofort beginnen.
  2. Innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung müssen die Maßnahmen umgesetzt sein. Dann sind die für die Antragstellung relevanten Daten (Registriernummer, Bankverbindung, Rechnungen) online einzugeben und an das BAFA zu übermitteln, das in der Folge den Zuschuss überweist.

Das BMWi hofft, dass bis zum Jahr 2020 durch dieses Programm jährlich 2.000.000 Heizungspumpen erneuert und 200.000 hydraulische Abgleiche durchgeführt werden, wodurch 1,8 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden sollen. Dafür sind insgesamt 1,756 Milliarden € eingeplant.

Zuschuss- und Kreditförderung vom Bund

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn, kurz BAFA, zahlt u.a. Investitionszuschüsse für Wärmeerzeugungs-Anlagen wie Pelletkessel, Wärmepumpen, Klein-BHKW bis 20 kW elektrisch oder solarthermische Anlagen. Seit dem 01.01.2020 wurden diese Förderungen erheblich gesteigert. Wer z.B. von einer Heizöl- auf eine Pelletzentralheizung umsteigt, erhält einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 45 %: Heizen mit Erneuerbare Energien
Programm Heizungsoptimierung (siehe oben): Heizungsoptimierung

Außerdem wird die Energieberatung für Privatleute (Vor-Ort-Beratung) und Unternehmen (Energieberatung im Mittelstand) durch vergleichsweise hohe Zuschüsse gefördert:
Vor-Ort-Beratung  Energieberatung im Mittelstand (für KMU < 250 Mitarbeiter)

Beide Programme gelten als wichtige Instrumente, um durch eine qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

KfW-Förderbank

Die bundeseigene KfW-Bank bietet Privatleuten für energieoptimierte Neubauten und energetische Sanierungen (sog. KfW-Effizienzhäuser) ein umfangreiches Förderangebot sowohl durch besonders zinsgünstige Kredite mit interessanten Tilgungszuschüssen als auch durch Investitionszuschüsse. Hier nur ein Auszug:
- Programm-Nr. 153: Energieeffizient Bauen - Kredit mit Tilgungszuschüssen
- Programm-Nr. 151: Energieeffizient Sanieren - Kredit mit Tilgungszuschüssen
- Programm-Nr. 430: Energieeffizient Sanieren - Zuschuss
- Programm-Nr. 431: Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung - Zuschuss

Die KfW fördert darüber hinaus aber auch Unternehmen und Anlagentechnik wie die Photovoltaik, z.B. Programm-Nr. 274: Photovoltaik - Kredit

BAFA-Förderung Elektromobilität (Umweltbonus)

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), entweder eines reinen Batterieelektrofahrzeugs, eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs (Plug-In Hybrid) oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs. Ebenso förderfähig sind Fahrzeuge, gleich welchen Antriebs, die keine oder weniger als 50 g CO2-Emissionen pro km vorweisen. Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche auf der Webseite des BAFA verfügbar ist.

Fördervoraussetzungen
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden, der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein und das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.

Antragstellung
Diese erfolgt elektronisch (online) über die Webseite des BAFA.

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